Auch die Vorschriften über die Zuverlässigkeitsüberprüfung von Arbeitsnehmern in sicherheitsrelevanten Bereichen werden verschärft: Künftig benötigen auch die Arbeitnehmer, für die bislang eine sogenannte beschäftigungsbezogene Überprüfung durch den Arbeitgeber ausreichend war, eine behördliche Zuverlässigkeitsüberprüfung. Dies betrifft insbesondere das im Frachtbereich tätige Personal, das damit in Zukunft einer stärkeren Kontrolle unterliegt.